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Das Benachrichtigungssystem

Das im Genehmigungsmanager integrierte Benachrichtigungssystem erinnert an alle fälligen Termine. In festgelegten Abständen nach Fälligkeit erhält der zuständige Mitarbeiter eine Erinnerung per E-Mail.

Außerdem wird die Frist im System als offen gekennzeichnet und erscheint in der "Liste der offenen Nebenbestimmungen", die sowohl für den Bearbeiter als auch die Geschäftsleitung einsehbar ist.

Bearbeiten von Fristen

Um eine fällige Nebenbestimmung oder Dokumentenfrist zu bearbeiten, folgt man entweder dem Link aus der Benachrichtigungs-Mail, oder bearbeitet die Fristen aus der Liste der offenen Nebenbestimmungen.

In der geöffneten Detailansicht der Nebenbestimmung oder Dokumentenfrist kann man sich über die Details der fälligen Frist informieren. Das zugehörige Genehmigungs-Dokument ist angehängt und kann geöffnet oder herunter geladen werden.

Die Erledigung der Frist muss im System durch den Bearbeiter bestätigt werden und ist dauerhaft in der Historie zur jeweiligen Nebenbestimmung einsehbar. Ist ein erneute Wiedervorlage notwendig, kann der entsprechende Intervall gewählt werden. Das System setzt dann automatisch den neuen Fälligkeitstermin.



 

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